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   BVerwG, 16.05.1974 - IV B 167.73   

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BVerwG, 16.05.1974 - IV B 167.73 (https://dejure.org/1974,1382)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1974 - IV B 167.73 (https://dejure.org/1974,1382)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1974 - IV B 167.73 (https://dejure.org/1974,1382)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - IV B 167.73
    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Zusage einer Behörde, künftig einen Verwaltungsakt zu erlassen, grundsätzlich nur dann verbindlich ist, wenn die Behörde zum Erlaß des Verwaltungsakts zuständig ist und mit dessen Erlaß nicht gegen zwingendes Recht verstößt (so die von der Beschwerde selbst angeführten Entscheidungen vom 8. März 1956 - BVerwG I A 3.54 - in BVerwGE 3, 199 [203] und vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 - in BVerwGE 26, 31 [36]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - IV B 167.73
    Die Rechtsfrage nach der Bedeutung der angeblich von dem inzwischen verstorbenen Ersten Bürgermeister der beigeladenen Gemeinde im Jahre 1959 dem Kläger abgegebenen Erklärung: "Stellen Sie sich ein Holzhäuschen hin, das in die Gegend paßt, da hat die Gemeinde nichts einzuwenden, zumal Sie sicher nur samstags oder sonntags da sein werden" (Urteilsabdruck S. 7 unten) ist nicht geeignet, der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu verleihen (zur "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vgl. BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - IV B 167.73
    Hiernach liegt es auf der Hand, ohne Anlaß zu einer weiteren grundsätzlichen Klärung zu geben, daß die angebliche Erklärung des Ersten Bürgermeisters nicht die rechtswirksame Zusage der Erteilung der Baugenehmigung sein konnte (im gleichen Sinne Beschluß des Senats vom 14. Januar 1972 - BVerwG IV B 120.70 - mit Hinweis auf die Beschlüsse vom 7. November 1967 - BVerwG IV B 204.66 - und vom 8. November 1967 - BVerwG IV B 41.66 - [BRS 18 Nr. 110 und Nr. 111] und auf das Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 80.67 - [BRS 22 Nr. 183]; vgl. ferner Beschluß vom 27. Juni 1972 - BVerwG IV B 159.71 -).
  • BVerwG, 08.03.1956 - I A 3.54

    Anforderungen an die Verbindlichkeit einer mündlichen Zusage auf Erlass eines

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - IV B 167.73
    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Zusage einer Behörde, künftig einen Verwaltungsakt zu erlassen, grundsätzlich nur dann verbindlich ist, wenn die Behörde zum Erlaß des Verwaltungsakts zuständig ist und mit dessen Erlaß nicht gegen zwingendes Recht verstößt (so die von der Beschwerde selbst angeführten Entscheidungen vom 8. März 1956 - BVerwG I A 3.54 - in BVerwGE 3, 199 [203] und vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 - in BVerwGE 26, 31 [36]).
  • BVerwG, 15.01.1969 - IV C 23.67

    Beachtlichkeit eines Flächennutzungsplans bei Außenbereichsvorhaben; Gefahr der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - IV B 167.73
    Unzutreffend ist schließlich das Vorbringen der Beschwerde, das Berufungsurteil beruhe auf einer Abweichung von dem Urteil des Senats vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 23.67 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 80).
  • BVerwG, 27.06.1972 - IV B 159.71

    Nichtzulassung der Revision - Erweiterung eines Betriebes unter Verstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - IV B 167.73
    Hiernach liegt es auf der Hand, ohne Anlaß zu einer weiteren grundsätzlichen Klärung zu geben, daß die angebliche Erklärung des Ersten Bürgermeisters nicht die rechtswirksame Zusage der Erteilung der Baugenehmigung sein konnte (im gleichen Sinne Beschluß des Senats vom 14. Januar 1972 - BVerwG IV B 120.70 - mit Hinweis auf die Beschlüsse vom 7. November 1967 - BVerwG IV B 204.66 - und vom 8. November 1967 - BVerwG IV B 41.66 - [BRS 18 Nr. 110 und Nr. 111] und auf das Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 80.67 - [BRS 22 Nr. 183]; vgl. ferner Beschluß vom 27. Juni 1972 - BVerwG IV B 159.71 -).
  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 40.72

    Versetzung eines Berufssoldaten

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - IV B 167.73
    Zwar mag ausnahmsweise auch eine rechtswidrige Zusage Vertrauensschutz erzeugen können, wenn ihre Nichteinhaltung zu nahezu untragbaren Verhältnissen für den Betroffenen führen würde (vgl. Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG II C 24.69 - [Buchholz 238.90 Nr. 33 am Ende] und Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 40.72 -, jeweils mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 07.11.1967 - IV B 204.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung der Errichtung

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - IV B 167.73
    Hiernach liegt es auf der Hand, ohne Anlaß zu einer weiteren grundsätzlichen Klärung zu geben, daß die angebliche Erklärung des Ersten Bürgermeisters nicht die rechtswirksame Zusage der Erteilung der Baugenehmigung sein konnte (im gleichen Sinne Beschluß des Senats vom 14. Januar 1972 - BVerwG IV B 120.70 - mit Hinweis auf die Beschlüsse vom 7. November 1967 - BVerwG IV B 204.66 - und vom 8. November 1967 - BVerwG IV B 41.66 - [BRS 18 Nr. 110 und Nr. 111] und auf das Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 80.67 - [BRS 22 Nr. 183]; vgl. ferner Beschluß vom 27. Juni 1972 - BVerwG IV B 159.71 -).
  • BVerwG, 14.01.1972 - IV B 120.70

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf Grund einer Zusage - Zusagen

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - IV B 167.73
    Hiernach liegt es auf der Hand, ohne Anlaß zu einer weiteren grundsätzlichen Klärung zu geben, daß die angebliche Erklärung des Ersten Bürgermeisters nicht die rechtswirksame Zusage der Erteilung der Baugenehmigung sein konnte (im gleichen Sinne Beschluß des Senats vom 14. Januar 1972 - BVerwG IV B 120.70 - mit Hinweis auf die Beschlüsse vom 7. November 1967 - BVerwG IV B 204.66 - und vom 8. November 1967 - BVerwG IV B 41.66 - [BRS 18 Nr. 110 und Nr. 111] und auf das Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 80.67 - [BRS 22 Nr. 183]; vgl. ferner Beschluß vom 27. Juni 1972 - BVerwG IV B 159.71 -).
  • BVerwG, 08.11.1967 - IV B 41.66
    Auszug aus BVerwG, 16.05.1974 - IV B 167.73
    Hiernach liegt es auf der Hand, ohne Anlaß zu einer weiteren grundsätzlichen Klärung zu geben, daß die angebliche Erklärung des Ersten Bürgermeisters nicht die rechtswirksame Zusage der Erteilung der Baugenehmigung sein konnte (im gleichen Sinne Beschluß des Senats vom 14. Januar 1972 - BVerwG IV B 120.70 - mit Hinweis auf die Beschlüsse vom 7. November 1967 - BVerwG IV B 204.66 - und vom 8. November 1967 - BVerwG IV B 41.66 - [BRS 18 Nr. 110 und Nr. 111] und auf das Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 80.67 - [BRS 22 Nr. 183]; vgl. ferner Beschluß vom 27. Juni 1972 - BVerwG IV B 159.71 -).
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 24.69
  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 84.73

    Wohnhaus im Wald - Art. 20 Abs. 3 GG, öffentlich-rechtlicher Vertrag, mit dem

    Dementsprechend stimmt die angeführte Rechtsprechung zum Vertrag denn auch damit überein, daß Zusagen ebenfalls eine verpflichtende Wirkung abgesprochen wird, wenn sie einen Inhalt haben, der nur unter Verstoß gegen ein Gesetz erfüllt werden könnte (vgl.Urteil vom 8. März 1956 - BVerwG I A 3.54 - in BVerwGE 3, 199 [203], Beschlüsse vom 25. März 1963 - BVerwG I B 79.62 - [S. 4], vom 18. September 1963 - BVerwG I B 1.63 - [S. 4 f.], vom 7. November 1967 - BVerwG IV B 204.66 - in BRS 18, 185 [186] undvom 8. November 1967 - BVerwG IV B 41.66 - in BRS 18, 186 [187], Urteile vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 - in BVerwGE 26, 31 [49] undvom 15. Juni 1971 - BVerwG II C 24.69 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 33 S. 29 [34] sowie dieBeschlüsse vom 14. Januar 1972 - BVerwG IV B 120.70 - [S. 3] undvom 16. Mai 1974 - BVerwG IV B 167.73 - [S. 3]).

    Für die Zusage mag gelten, daß im Falle ihrer Gesetzwidrigkeit ein Vertrauensschutz gewährt wird, wenn die Nichteinhaltung der Zusage zu nahezu untragbaren Verhältnissen führen würde (vgl. dazu denBeschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG IV B 167.73 - [S. 3] mit weiteren Nachweisen).

  • VG Gera, 02.07.1997 - 5 E 1026/96

    Gebühren; Gebühren

    Hat nämlich eine Behörde zunächst einseitig durch Zusage oder auch zweiseitig durch Vertrag eine ihr obliegende Verpflichtung begründet, sich in der Zukunft in bestimmter Weise zu verhalten, z.B. eine Gebührenerhebung zu unterlassen, so darf sie grundsätzlich bei einem rechtswidrigen Zusage oder Vertragsinhalt wegen ihrer Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) - ungeachtet der Zusage bzw. des Vertrages - das inhaltlich rechtswidrige Versprechen später nicht erfüllen, sofern nicht - im Falle einer Zusage - die Nichteinhaltung des Leistungsversprechens zu nahezu untragbaren Verhältnissen führen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.1975 - IV C 84/73 -, NJW 1976 S. 686, mit weiterem Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 16.5.1974 - IV B 167/73 -).
  • BVerwG, 03.10.1974 - IV B 130.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verhältnismäßigkeit einer

    Daß dem Kläger nicht, wie es die Beschwerde für geboten hält, die Aufrechterhaltung des baurechtswidrigen Zustands für weitere Jahre gestattet wird, verstößt offensichtlich nicht gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot (ebenso schon Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG IV B 167.73 -).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 5 B 242.81

    Grenzverschiebung von Flurstücken im Flurbereinigungsverfahren - Beeinträchtigung

    Zwar mag ausnahmsweise auch eine rechtswidrige Zusage Vertrauensschutz erzeugen, wenn ihre Nichteinhaltung zu nahezu untragbaren Verhältnissen für den Betroffenen führen würde (BVerwGE 49, 359 [363]; Beschluß vom 16. Mai 1974 - BVerwG 4 B 167.73 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.04.1975 - 4 B 35.75

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Erteilung einer

    Die Zusage einer Behörde, künftig einen Verwaltungsakt zu erlassen, ist grundsätzlich nur dann verbindlich, wenn die Behörde zum Erlaß des Verwaltungsakts zuständig ist (vgl. Beschluß des Senats vom 16. Mai 1974 - BVerwG IV B 167.73 - mit Hinweis auf die Entscheidungen vom 8. März 1956 - BVerwG I A 3.54 - BVerwGE 3, 199 [203] und vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 - BVerwGE 26, 31 [36]).
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